Anfahrt
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
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S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte |
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U-Bahn: Haltestelle Friedrichsbau (Börse) oder Schlossplatz |
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é |
Gekennzeichneter Parkplatz |
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vor dem Dienstgebäude | |
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-Friedrichsbau |
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-Hofdienergarage |
Für Autofahrer steht in der Tiefgarage eine begrenzte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen zur Verfügung.
Hier ein Ausschnitt aus dem Stadtplan; die Lage des Sozialgerichts ist mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet:

Der Ausschnitt aus dem Stadtplan von Stuttgart wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Der Stadtplan kann auf den folgenden Seiten angesehen werden:
http://www.stuttgart.de/stadtmessungsamt
http://www.stuttgart.de/stadtplan
