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Beschluss vom 09.08.2010 - S 24 AS 4043/08
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist aus Sachnähegründen dann zulässig, wenn im Prozess das Erstattungsverlangen eines Trägers der Grundsicherung im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4 a SGG im Streit steht und diesem Erstattungsverlangen einem Dritten bewilligte Leistungen nach dem SGB II zugrunde liegen. Dies gilt auch dann, wenn der Erstattungsanspruch selbst seine Grundlage im Aufenthaltsrecht (hier: § 68 AufenthG) hat.
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Beschluss vom 07.07.2010 - S 24 AS 3645/10 ER
Die Gewährung einer Hilfe zur Haushaltsführung als Mehrbedarf nach dem SGB II kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass es dem Hilfebedürftigen nicht möglich und nicht zumtbar ist, übergangsweise die grundlegendsten und absolut notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, um dass gesetzgeberische System der pauschalierten Bedarfsdeckung mittels der Regelleistung nicht zu konterkarieren.
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Urteil vom 24.06.2010 - S 16 KR 3236/08
Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation) können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3 RK 68/73).
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Urteil vom 17.06.2010 - S 6 SB 7503/09
1. Zumindest für das Merkzeichen "aG" mangelt es seit 01.01.2009 einer Verrechnungsermächtigung, deren Inhalt, Zweck und Ausmaß den Vorgaben von Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG entspricht.
2. § 30 Abs. 17 BVG gibt nur für die medizinische GdB-Bewertung des Behindertenrechts nach dem SGB 9 eine tragfähige Grundlage ab, mehr jedoch nicht.
3. Für den Nachteilsausgleich gelten die bisherigen "Anhaltspunkte ..." (AHP) auch über den 31.12.2008 sinngemäß weiter unter einzelfallbezogener besonderer Würdigung des Anspruchs auf Teilhabe und Integration.
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Urteil vom 25.03.2010 - S 24 R 400/09
1. Zur Ersetzung eines (teil-) rechtswidrigen Elementenfeststellungsbescheides und Einführung in das Klageverfahren gemäß § 96 Abs. 1 SGG sowie zur Kostenentscheidung in derartigen Fällen.
2. Zur Frage der abhängigen Beschäftigung eines Prokuristen/Betriebsleiters mit 40 % Stammkapital-Anteil und "sektoraler Sperrminorität".
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Urteil vom 22.02.2010 - S 24 R 7246/07
1. Unbestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides bei Perplexität der Verfügungssätze.
2. Zum "Umschlagen" von einer vollen Erwerbsminderungsrente aus Arbeitsmarktgründen in eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen bei Aufenthalt im vertragslosen Ausland (dolo-agit-Einrede).
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Beschluss vom 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09 ER
Begehrt ein an einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit erkrankter Versicherter von seiner Krankenkasse im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine potentiell lebensverlängernde Therapie und ist es dem Gericht in der gebotenen Zeit nicht möglich, den Sachverhalt zu den Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Behandlung aufzuklären, führt die vorzunhemende Folgenabwägung regelmäßig zum Ergebnis, dass dem Versicherten die Therapie vorläufig zu gewähren ist.
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Urteil vom 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
Das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe steht dem "Bezug" von Entgeltersatzleistungen i.S.d. § 28a SGB III nicht entgegen.
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Beschluss vom 23.12.2010 - S 6 SB 2031/09 KE
1. Wird im sozialgerichtlichen Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung ein schriftlicher Vergleich geschlossen, so fällt in der Regel gleichwohl eine Terminsgebühr an.
2. Aus der Vorbemerkung 3 Abs. 3 von Teil 3 von Anlage 1 zu RVG ist zu entnehmen, dass hier eine auszufüllende planwidrige Regelungslücke besteht (entgegen LSG Essen vom 29.08.2007, Az. L 2 B 13/06 KN).
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Urteil vom 30.11.2009 - S 24 AS 2559/07
1. Zum Beratungsverschulden der Arbeitsagentur bei verspäteter Antragstellung für SGB II-Leistungen.
2. Hat die Agentur für Arbeit keine Kenntnis davon, ob der Bezieher von Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruches hilfebedürftig sein wird und springt dies auch nicht ins Auge, so hat sich ihr auch keine im Rahmen des von ihr geführten Verwaltungsverfahrens klar zu Tage getretene Gestaltungsmöglichkeit mit der Folge einer konkreten Beratungspflicht aufgedrängt, die jeder Verständige mutmaßlich nutzen würde.
3. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch befreit den Versicherten bzw. Leistungsempfänger nicht von jeglicher Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten, insbesondere nicht bei urlaubsbedingter Abwesenheit.
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Beschluss vom 09.11.2009 - S 24 AS 5684/09 ER
1. Für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Bescheiderteilung im Sinne der Übersendung eines schriftlichen Bescheides besteht im Eilverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bewilligt und ausgezahlt worden sind.
2. Für das Begehren auf höhere Leistungen fehlt bei Bagatellbeträgen der Anordnungsgrund (hier: 51 Cent pro Monat).
3. Zum Rechtsmittelstreitwert bei Ansprüchen auf Bescheiderteilung.
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Beschluss vom 06.11.2009 - S 24 R 6538/09 AK-A
1. Im gerichtskostenfreien Verfahren besteht im Falle eines Kostengrundanerkenntnisses regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Kostenentscheidung.
2. Zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 193 Abs. 1 SGG gehören auch die Kosten des Vorverfahrens.
3. Über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entscheidet auf Antrag der Urkundsbeamte im Verfahren nach § 197 SGG.
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Beschluss vom 20.08.2009 - S 6 SB 3986/09 KE
1. Im sozialgerichtlichen Verfahren kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn außergerichtliche Verhandlungen des Rechtsanwaltes mit der Gegenseite zur nachfolgenden Beendigung des Streitverfahrens beigetragen haben.
2. Hinsichtlich einer richterlichen Feststellung nach § 197 Abs. 2 SGG als lex specialis zu § 33 RVG findet ein weiteres Rechtsmittel nicht statt.
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Beschluss vom 13.08.2009 - S 9 AS 5003/09 ER
Die in §§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 VAG geregelte Höhe des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung führt zu einer existenzgefährdenden Bedarfsunterdeckung, da der Mindestbetrag nach § 12 Abs. 1c Satz 6 2. Halbsatz VAG eines Leistungsbeziehers zur gesetzlichen Krankenversicherung unter dem ermäßigten Basistarif für Hilfebedürftige liegt. Diese Bedarfsunterdeckung begegnet im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.
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Urteil vom 02.07.2009 - S 6 U 7425/08
1. Drohende Sozialhilfebedürftigkeit nach abfindungsbedingter Einstellung einer Verletztenrente rechtfertigt in der Regel keine Zurückweisung eines Abfindungsantrags.
2. Die Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begegnet hinsichtlich der Ermächtigungsnorm des § 76 Abs. 1 S. 2 SGB VII rechtlichen Bedenken (Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG).
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Urteil vom 07.05.2009 - S 6 VS 467/08
1. Es bestehen Bedenken, ob § 12 AusglV n. F. von der i. S. v. Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG geforderten Ermächtigungsgrundlage abgedeckt ist.
2. § 12 AusglV n. F. ist dann nicht auf 50 % der Werbungskosten beschränkt, wenn dieser Betrag im Einzelfall überschritten ist.
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Urteil vom 19.03.2009 - S 6 SB 777/08
Bei der Zuerkennung des Merkzeichens "aG" für Behindertenplätze ist es nicht ausgeschlossen, ein berufsbedingtes Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraffahrzeugs mitzuberücksichtigen.
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Urteil vom 29.01.2009 - S 6 SB 6729/06
Auch nach Inkraft-Treten der VersMedV zum 1. Januar 2009 ist bei der GdB-Bewertung der Anspruch auf Teilhabe (Partizipation) zu beachten.
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Beschluss vom 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08 ER
1. Hat der Treuhänder eines insolventen Vertragsarztes den Praxisbetrieb "freigegeben", ist hierin keine "echte" Freigabe zu sehen, wenn die durch den Praxisbetrieb künftig erworbenen Vermögenswerte der Insolvenzmasse zu Gute kommen sollen.
2. Die Abtretung von Ansprüchen auf Abschlagszahlungen für Leistungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach § 91 Abs. 1 InsO unwirksam.
3. Bei einer Leistung an den Zessionar handelt es sich nicht um eine Leistung "an den Schuldner" im Sinne des § 82 InsO.
4. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an den Zessionar leistet, obwohl die Abtretung unwirksam ist, erfährt sie Schutz über § 409 BGB. Die Anwendung des § 409 BGB setzt allerdings den Bestand einer Forderung voraus. Ohne Forderung geht eine Abtretung ins Leere. Leistet die Kassenärztliche Vereinigung in einem solchen Fall trotzdem an den vermeintlichen Zessionar, kann sie sich nicht auf § 409 BGB berufen.
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Urteil vom 06.11.2008 - S 6 SB 4146/07
Eine Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft fällt in die Beweislast der Behörde, wenn diese keine tatsächliche wesentliche Besserung nachweisen kann.
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Urteil vom 24.04.2008 - S 18 AL 1875/07
1. Der Sperrzeittatbestand des § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III (in der Fassung vom 22.12.2005) setzt die schuldhafte Verletzung der Meldepflicht aus § 37 b SGB III voraus.
2. Die dreitägige Reaktionszeit des § 37 b S. 2 SGB III (in der Fassung vom 22.12.2005) ist dem Arbeitsuchenden in vollem Umfang zuzubilligen. Dies gilt auch bei vorangegangenen, unverschuldeten Meldehindernissen. Die Tage der unverschuldeten Meldehindernisse sind nicht mitzuzählen.
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Urteil vom 20.02.2008 - S 12 KR 1688/05
1. Eine Klage der Zahlstelle auf Feststellung des Nichtbestehens der Verpflichtungen aus § 202 SGB V ist, wenn keine Beziehung zu einem konkreten Anwendungsfall besteht, unzulässig.
2. Leistungen des Presseversorgungswerkes sind als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V) beitragspflichtig in die gesetzliche Krankenversicherung.
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Beschlüsse vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER und S 10 KR 8604/07 ER
Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.
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Urteil vom 19.11.2007 - S 12 KR 3518/04 - rechtskräftig
Die Beitragsfestsetzung aus kapitalisiert ausgezahlten Versorgungsbezügen einer Versorgungseinrichtung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
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Urteil vom 08.11.2007 - S 6 SB 2833/06
Bei der GdB-Festsetzung ist der in § 1 hervorgehobene Teilhabeanspruch angemessen mitzuberücksichtigen. Noch offen bleibt es, ob auch die Kriterien des ICF direkt heranziehbar sind.
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Beschluss vom 30.10.2007 - S 20 AL 6741/07 KE
In sozialgerichtlichen Verfahren, die nach Betragsrahmengebühren abgerechnet werden, fällt auch ohne mündliche Verhandlung eine Terminsgebühr gem. Nr. 3106 VV RVG an, wenn die Beteiligten gem. § 202 SGG iVm. § 278 Abs. 6 ZPO einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben.
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Urteil vom 15.08.2007 - S 6 SB 0777/07
Eine schematische Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ist nicht statthaft. Maßgeblich sind die genannten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wenngleich bei strikter Würdigung.
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Beschluss vom 27.07.2007 - S 8 KR 4681/07 ER
Gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R und vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R), wonach im Falle einer erforderlichen Behandlungspflege von 24 Stunden täglich während der Erbringung der Grundpflege die Behandlungspflege in den Hintergrund treten soll, mit der Folge, dass Versicherte die den Sachleistungshöchstwert der sozialen Pflegeversicherung übersteigenden Kosten selbst zu tragen haben, bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.
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Beschluss vom 20.07.2007 - S 6 A 5427/07 ER
Gesteigerte Darlegungspflichten im Anordnungsverfahren, wenn sich dieses gegen Tätigkeiten der Staatsaufsicht und/oder eines Kassenverbands richtet.
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Urteil vom 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05
Die private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers mit Entzug der Fahrerlaubnis stellt in der Regel kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar und kann daher eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nicht begründen. Dies korrespondiert damit, dass auch arbeitsrechtlich der Entzug der Fahrerlaubnis nur einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann und keinen verhaltensbedingten.
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Beschluss vom 26.04.2007 - S 10 KA 2895/07 ER
Ein zwischen allgemeinzahnärztlich tätigen Zahnärzten und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie gebildetes (zahn)medizinisches Versorgungszentrum ist fachübergreifend im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V und kann daher zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen werden.
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Urteil vom 24.04.2007 - S 6 U 2940/05
Eine Verschmelzung verschiedener vormals rechtlich selbständigen und verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften zugeordneten Unternehmen kann einen Anspruch auf Übernahme durch diejenige Berufsgenossenschaft begründen, wenn der Gesellschaftszweck schwerpunktartig von deren fachlichen Zuständigkeitsbereich abgedeckt wird.
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Urteil vom 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
Der Künstlersozialabgabe unterliegen auch solche Entgelte, die an ausländische Künstler für nur im Ausland vermarktete künstlerische Leistungen gezahlt werden. Entscheidend ist nur, dass der Vermarkter seinen Sitz im Inland hat.
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Urteil vom 23.04.2007 - S 15 KR 8106/04
Auf Entgelte für Kameraleute, die Film- oder Fernsehkameras bei der Übertragung oder Aufzeichnung von Sportereignissen bedienen, ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Es handelt sich um eine publizistische Leistung. Auf einen Gestaltungsspielraum des Kameramannes kommt es dabei nicht an; entscheidend ist allein der Nachrichtenwert.
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Urteil vom 16.04.2007 - S 8 P 7016/03
Die Höhe der leistungsgerechten Vergütung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI ist in erster Linie über die Feststellung von Markpreisen zu bestimmen. Hieran hat sich seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14.12.2000 (B 3 P 19/00 R) nichts geändert.
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Urteil vom 27.03.2007 - S 6 SB 5729/05
Es wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu eingeholt, ob die im deutschen Recht der sozialen Entschädigung statuierten Leistungsbeschränkungen im Sinne von § 64e des Bundesversogungsgesetzes (BVG) für Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Polen als neuem Beitrittsstaat zur EU in Einklang mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht stehen, insbesonder unter Gesichtpunkten der Freizügigkeit.
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Urteil vom 27.03.2007 - S 6 SB 3212/06
Auch beim Nachteilsausgleich ist dem Teilhabeanspruch i.S.v. § 2 Abs. 1 SGB IX bei der zu treffenden Gesamtwürdigung ein besonderes Gewicht beizuordnen.
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Urteil vom 13.12.2006 - S 10 KR 6018/05
Für Erbringer von physiotherapeutischen Heilmitteln besteht keine Verpflichtung, entsprechende vertragsärztliche Verordnungen einer vorherigen Vollständigkeitsprüfung oder einer Prüfung auf formale Richtigkeit hin zu unterziehen.
Eine solche Prüfpflicht der Physiotherapeuten ergibt sich weder aus dem Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 2 SGB V, den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V, den Heilmittel-Richtlinien noch direkt aus dem SGB V.
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Urteil vom 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
Die nicht abdingbare Betreuungs- und Notrufpauschale im Rahmen eines Betreuten Wohnens ist als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Für die Frage der Angemessenheit ist auf die ortsüblichen Kosten von Betreuten Seniorenwohnungen unter Einschluss von Betreuungs- und Notrufpauschalen abzustellen.
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Urteil vom 27.9.2006 - S 15 SO 843/06
Hilfebedürftige in stationären Einrichtungen haben seit 01.01.2005 keinen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe anlässlich des Weihnachtsfestes mehr. Ansparungen sind aus dem monatlichen Barbetrag vorzunehmen.
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Urteil vom 17.8.2006 - S 9 U 8071/04
Zum Ursachenzusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Hervortreten der Erkrankung erst drei Jahre nach dem Unfall infolge des Erlebens ähnlicher Situationen und hierdurch bedingter Retraumatisierung.
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Urteil vom 28.6.2005 - S 10 KA 5811/05
Werden bei der mittels Diskette erfolgten Quartalsabrechnung eines Vertragsarztes zwar alle Behandlungsausweise, infolge einer EDV-Panne aber nicht alle Leistungen an die Kassenärztliche Vereinigung rechtzeitig übermittelt, ist ein vollständiger Vergütungsausschluss bei nachträglicher Einreichung dieser Leistungen unverhältnismäßig (Fortführung des BSG-Urteiles vom 22.06.2005 -B 6 KA 19/04 R-).
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Urteil vom 21.06.2006 - S 15 KR 3758/05
Die Zahlung eines Krankenversicherungsbeitrages in Höhe eines Monatsbeitrages innerhalb der Nachfrist genügt nicht, um das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nach § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V abzuwenden.
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Beschluss vom 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06 ER:
Es ist einer Krankenkasse nicht gestattet, in ihrem Internet-Auftritt ihre Versicherten im Rahmen der (zulässigen) Information über eine kostengünstigere Anfertigung von Zahnersatz im Ausland durch mehrfache Links auf die Website "ihres Kooperationspartners" auf konkrete Zahnarztpraxen im Ausland hinzuweisen. Diese Information und Hinweise verstoßen gegen die Neutralitätspflicht der Krankenkasse und sind nicht von § 88 Abs. 2 Satz 3 SGB V gedeckt.
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Urteil vom 26.04.2006 - S 1 U 4141/04
Die Veranlagung der Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Gefahrtarif 2001 der VBG steht mit höherrangigem Recht in Einklang.
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Gerichtsbescheid vom 4.4.2006 - S 6 SB 111/06:
War bereits eine Schwerbehinderteneigenschaft bindend festgestellt worden und soll sie nunmehr entzogen werden, obschon verwaltungsseitig das entsprechende Prüfungsverfahren objektiv unzulänglich durchgeführt wurde, ist eine ersatzlose Aufhebung der Entziehungsbescheide durch das Gericht möglich.
(Fortführung der Kammerrechtsprechung seit rechtskräftigem Gerichtsbescheid v. 13.3.2006 - Az. S 6 SB 109/06)
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Gerichtsbescheid vom 20.3.2006 - S 8 KR 3035/05:
1. Die Erhebung eines Beitragszuschlages von 0,25 % für kinderlose Versicherte (§ 55 Abs. 3 SGB XI) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
2. Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 103, 242) geforderte relative Entlastung beitragspflichtiger Versicherter mit Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge durfte der Gesetzgeber so ausgestalten, dass zwar die Beitragsbelastung Versicherter mit Kindern nicht abgesenkt, sondern die Beitragsbelastung Versicherter ohne Kinder erhöht wird.
3. Die Beitragssatzerhöhung um 0,25 % verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, da die Verfassung insoweit kein Recht auf Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes gewährt.
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Urteil vom 19.12.2005 - S 8 KR 1751/05:
Der chronisch kranke Kläger, AlG II-Bezieher, begehrt von der Krankenkasse die Stundung bzw. Stückelung (Ratenzahlung über ein Jahr hinweg) der persönlichen Zuzahlungen (z.B. zu Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung usw.). Er begründet sein Begehren damit, dass ihn zu Jahresbeginn allgemein erhöhte finanzielle Belastungen träfen und er gerade in diesem Zeitraum die Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze (ca. 41 €) zu erbringen habe.
1. Die persönlichen Zuzahlungen dienen dazu, den Versicherten an den für Ihn erbrachten Leistungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze, §§ 61, 62 SGB V, zu beteiligen.
2. Empfänger der Zuzahlungen sind nicht zwingend die Krankenkassen, sodass im Voraus nicht feststeht, an wen die Zuzahlungen zu erbringen sind.
3. Eine Krankenkasse kann die Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze nicht mit Wirkung für die Zukunft stunden oder in Raten aufteilten, da zum Zeitpunkt der Entscheidung der zukünftige Empfänger der Zuzahlung noch ungewiss ist und sie insoweit keine Regelung gegenüber unbekannten Dritten treffen kann.
4. Eine Umlegung der Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze auf Beiträge findet keine gesetzliche Grundlage und widerspricht Sinn und Zweck der persönlichen Zuzahlung.
Urteil vom 10.11.2005 - S 6 A 7717/04:
Nach vom Gericht eingeleiteter Vorabentscheidung des EuGH vom 14.10.2004 (Az. C-193/03) hob das Gericht eine aufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung ersatzlos auf, da seitens der (nationalen) Staatsaufsicht nicht hinreichend berücksichtigt wurde, dass europäisches Gemeinschaftsrecht für den Fall notfallmäßig erforderlich gewordener Arztbesuche deutscher Krankenversicherter im EU-Ausland eine flexiblere Kostenerstattung durch die deutschen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zulässt. - Link zur vollständigen Entscheidung -
Urteil vom 10.11.2005 - S 6 U 8098/04:
Tierschutz ist ein Verfassungsgebot (Art. 20a GG). Vor diesem Hintergrund hat das SG Stuttgart den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf ein Mitglied eines Tierschutzvereins erstreckt, das beim „Gassigehen" verunglückte als ein im Tierheim untergebrachter Hund sich wegen einer Rauferei mit anderen Hunden befreien wollte und das Vereinsmitglied nach Festhalten an der Leine und entsprechendem Sturz sich einen nicht unbeträchtlichen Körperschaden zuzog.
Urteil vom 30.9.2005 - S 5 R 3429/04:
Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist nicht auf die Durchführung des eigenen Aufgabenbereichs beschränkt. Sie erstreckt sich vielmehr auf alle für den Auskunftssuchenden maßgebenden Sach- und Rechtsfragen; sie umfasst damit auch die Verpflichtung, diesen an den ggf. zuständigen Sozialleistungsträger zu verweisen. Dies gilt grds. auch dann, wenn der Auskunftssuchende selbst Volljurist ist. - Link zur vollständigen Entscheidung
Urteil vom 30.9.2005 - S 5 R 0965/05:
Die Tätigkeit eines Ingenieur-Ökonoms als Programmierer erfüllt nicht die sachlichen Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR. - Link zur vollständigen Entscheidung -
Urteil vom 30.08.2005 - S 1 U 6015/03:
Urteil vom 21.6.2005 - S 12 KR 3693/03: 1. Ein freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann nicht verlangen, ihm wie bisher Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch vom Tage nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, wenn die diesbezügliche Satzung von der Krankenkasse geändert wurde. 2. Satzungsvorschriften, die für freiwillige Mitglieder den Anspruch auf Krankengeld erst mit Beginn der dritten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehen lassen, entsprechen der gesetzlichen Ermächtigung in § 44 Abs 2 SGB 5 und verstoßen nicht gegen das GG. 3. Die unmittelbare Anfechtung einer Satzungsänderung ist unzulässig, weil das sozialgerichtliche Verfahren eine abstrakte Normenkontrolle nicht kennt. Vielmehr kann die Satzung lediglich inzident, das heißt anhand einer konkreten Verwaltungsentscheidung, überprüft werden. Urteil vom 04.06.2002 - S 6 U 3028/01 1. Unfallversicherung für Nothilfe beschränkt sich nicht auf einen Geschehensort im Inland, sondern erstreckt sich auch auf das Ausland, sofern ein Bezug zur deutschen Rechtsordnung besteht. - Link zur vollständigen Entscheidung -
2. Unterlassene Hilfeleistung im strafrechtlichen Sinn ist eine der Kriterien für die Zuerkennung des Schutzes der gesetzilchen Unfallversicherung, auch wenn die Hilfe objektiv nicht notwendig war.
